Bedingungen
Für den Erwerb von Sögel Gutscheinen gelten die folgenden Sögel-Gutschein Bedingungen:
- Gegenstand
Der Sögel-Gutschein kann nach Maßgabe dieser Bedingungen im Rahmen von Einkäufen bei den an Sögel-Gutschein teilnehmenden Unternehmen eingesetzt werden.
Der Sögel-Gutschein wird einzig in der Form des Vordrucks (siehe Muster) des Wirtschaftsverband-Sögel (WV-Sögel) ausgegeben. Der Sögel-Gutschein ist auf einen Einzelwert von € 100,00 je Sögel-Gutschein begrenzt.
Der Sögel-Gutschein ist frei übertragbar und kann an Dritte weitergegeben werden.
- Einlösen des Sögel-Gutschein
Der Sögel-Gutschein kann für den Einkauf in einem an Sögel-Gutschein teilnehmenden Unternehmen eingesetzt werden. Der Wert eines Sögel-Gutschein wird dabei auf den Einkauf- bzw. Rechnungsbetrag angerechnet.
Eine Teileinlösung des Sögel-Gutschein ist nicht möglich.
Die Barauszahlung des Wertes eines Sögel-Gutschein ist ausgeschlossen.
Übersteigt der Wert eines Sögel-Gutschein den Einkaufsbetrag, ist eine Restwertauszahlung ausgeschlossen.
Der Inhaber eines Sögel-Gutschein hat keinen Anspruch auf Erstattung des Wertes des Sögel-Gutschein, wenn er auf der Liste der teilnehmenden Unternehmen kein Unternehmen findet, in dem er den Sögel-Gutschein einlösen möchte. Ebenso besteht keine Erstattungsanspruch, wenn Unternehmen die auf der Liste stehen den Geschäftsbetrieb eingestellt haben, umgezogen sind, oder an der Aktion Sögel-Gutschein nicht mehr teilnehmen.
Die Liste mit an Sögel-Gutschein teilnehmenden Unternehmen ist unter www.wv-sogel.de/soegelgutscheinteilnehmer abrufbar. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. - Gültigkeitsdauer
Ein Sögel-Gutschein muss spätestens zum Ende des dritten Jahres nach der Ausstellung des Sögel-Gutschein eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Sögel-Gutschein seine Gültigkeit.
- Änderungen
Der Sögel-Gutschein wird fortlaufend angepasst und weiterentwickelt. Solche Änderungen sind vom Inhaber eines Sögel-Gutschein hinzunehmen, wenn sie ihm unter Berücksichtigung der Interessen des WV-Sögel zumutbar sind und wenn sie dem Gesamtzuschnitt des Sögel-Gutschein nicht wesentlich beeinträchtigen. Dazu gehört auch, dass Unternehmen nicht mehr an Sögel-Gutschein teilnehmen und daher der keinen Sögel-Gutschein mehr annehmen. Gegebenenfalls muss sich der Sögel-Gutschein Inhaber vorher erkundigen, ob ein Sögel-Gutschein eingelöst wird. Ein Anspruch auf Einlösung besteht nicht.
- Preise / Verpackung
Der Sögel-Gutschein wird ausschließlich in EUR ausgestellt. Bei Abholung an der Ausgabestelle ist die Ausstellung des Sögel-Gutschein in der vom WV-Sögel vorgesehenen Umverpackung, kostenlos.
Der Wert des Sögel-Gutschein ist ausschließlich in bar oder per EC-Chash und vor Ausgabe des Sögel-Gutschein zu entrichten.
- Haftung
Der WV-Sögel übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch von ausgestellten Sögel-Gutscheinen.
Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des WV Sögel.
Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gerichtsstands.
Stand: 27.09.2016