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Bedingungen

Für den Erwerb von Sögel Gutscheinen gelten die folgenden Sögel-Gutschein Bedingungen:

  1. Gegenstand
    Der Sögel-Gutschein  kann nach Maßgabe dieser Bedingungen im Rahmen von Einkäufen bei den an Sögel-Gutschein teilnehmenden Unternehmen eingesetzt werden.
    Der Sögel-Gutschein wird einzig in der Form des Vordrucks (siehe Muster) des Wirtschaftsverband-Sögel (WV-Sögel) ausgegeben. Der Sögel-Gutschein ist auf einen Einzelwert von € 100,00  je Sögel-Gutschein begrenzt.
    Der Sögel-Gutschein  ist frei übertragbar und kann an Dritte weitergegeben werden.

     
  2. Einlösen des Sögel-Gutschein

    Der Sögel-Gutschein kann für den Einkauf in einem an Sögel-Gutschein teilnehmenden Unternehmen eingesetzt werden. Der Wert eines Sögel-Gutschein wird dabei auf den Einkauf- bzw. Rechnungsbetrag angerechnet.
    Eine Teileinlösung des Sögel-Gutschein ist nicht möglich.
    Die Barauszahlung des Wertes eines Sögel-Gutschein ist ausgeschlossen.
    Übersteigt der Wert eines Sögel-Gutschein den Einkaufsbetrag, ist eine Restwertauszahlung ausgeschlossen.
    Der Inhaber eines Sögel-Gutschein hat keinen Anspruch auf Erstattung des Wertes des Sögel-Gutschein, wenn er auf der Liste der teilnehmenden Unternehmen kein Unternehmen findet, in dem er den Sögel-Gutschein einlösen möchte. Ebenso besteht keine Erstattungsanspruch, wenn Unternehmen die auf der Liste stehen den Geschäftsbetrieb eingestellt haben, umgezogen sind, oder an der Aktion Sögel-Gutschein nicht mehr teilnehmen.
    Die Liste mit an Sögel-Gutschein teilnehmenden Unternehmen ist unter www.wv-sogel.de/soegelgutscheinteilnehmer abrufbar. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.

  3. Gültigkeitsdauer
    Ein Sögel-Gutschein muss spätestens zum Ende des dritten Jahres nach der Ausstellung des Sögel-Gutschein eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Sögel-Gutschein seine Gültigkeit.
  1. Änderungen
    Der Sögel-Gutschein wird fortlaufend angepasst und weiterentwickelt. Solche Änderungen sind vom Inhaber eines Sögel-Gutschein hinzunehmen, wenn sie ihm unter Berücksichtigung der Interessen des WV-Sögel zumutbar sind und wenn sie dem Gesamtzuschnitt des Sögel-Gutschein nicht wesentlich beeinträchtigen. Dazu gehört auch, dass Unternehmen nicht mehr an Sögel-Gutschein teilnehmen und daher der keinen Sögel-Gutschein mehr annehmen. Gegebenenfalls muss sich der Sögel-Gutschein Inhaber vorher erkundigen, ob ein Sögel-Gutschein eingelöst wird. Ein Anspruch auf Einlösung besteht nicht.
     
  1. Preise / Verpackung
    Der Sögel-Gutschein wird ausschließlich in EUR ausgestellt. Bei Abholung an der Ausgabestelle ist die Ausstellung des Sögel-Gutschein in der vom WV-Sögel vorgesehenen Umverpackung, kostenlos.
    Der Wert des Sögel-Gutschein ist ausschließlich in bar oder per EC-Chash und vor Ausgabe des Sögel-Gutschein zu entrichten.
                                                                                                              
  1. Haftung
    Der WV-Sögel übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch von ausgestellten Sögel-Gutscheinen.

    Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des WV Sögel.
    Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gerichtsstands.
     

Stand: 27.09.2016