Für den Erwerb von Sögel Gutscheinen gelten die folgenden Sögel-Gutschein Bedingungen:
Der Sögel-Gutschein kann für den Einkauf in einem an Sögel-Gutschein teilnehmenden Unternehmen eingesetzt werden. Der Wert eines Sögel-Gutschein wird dabei auf den Einkauf- bzw. Rechnungsbetrag angerechnet.
Eine Teileinlösung des Sögel-Gutschein ist nicht möglich.
Die Barauszahlung des Wertes eines Sögel-Gutschein ist ausgeschlossen.
Übersteigt der Wert eines Sögel-Gutschein den Einkaufsbetrag, ist eine Restwertauszahlung ausgeschlossen.
Der Inhaber eines Sögel-Gutschein hat keinen Anspruch auf Erstattung des Wertes des Sögel-Gutschein, wenn er auf der Liste der teilnehmenden Unternehmen kein Unternehmen findet, in dem er den Sögel-Gutschein einlösen möchte. Ebenso besteht keine Erstattungsanspruch, wenn Unternehmen die auf der Liste stehen den Geschäftsbetrieb eingestellt haben, umgezogen sind, oder an der Aktion Sögel-Gutschein nicht mehr teilnehmen.
Die Liste mit an Sögel-Gutschein teilnehmenden Unternehmen ist unter www.wv-sogel.de/soegelgutscheinteilnehmer abrufbar. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Stand: 27.09.2016